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Veröffentlicht: 03.07.2012 13:36
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Entscheidung des EuGH-Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen
Der EuGH hat entschieden, dass sich ein Softwarehersteller dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen kann.
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