Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner
In wie weit sich der Trojaner verbreitet hat, ist leider unbekannt. Doch müssen wir davon ausgehen, dass auch Endverbraucher in ihren Rechten auf Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetz, sowie auf das Recht der Privatsphäre verletzt wird. Es können Computer mit dem Staatstrojaner belastet sein die in privaten Haushalten stehen oder zum Teil auch privat genutzt am Arbeitsplatz.
Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Mitteilungen seitens der Länder, dürfen wir voraussetzen, dass die Verbraucher mehr belastet sind als derzeit anzunehmen.
Nähere Informationen hierzu auf www . tagesschau.de/inland/trojaner110.html
Der Bericht über die Analyse des Staatstrojaners des Chaos Computerclub befindet sich in der Anlage.
Systemmitteilung